Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1568
BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83 (https://dejure.org/1983,1568)
BVerfG, Entscheidung vom 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83 (https://dejure.org/1983,1568)
BVerfG, Entscheidung vom 22. November 1983 - 2 BvR 1730/83 (https://dejure.org/1983,1568)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1568) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlagnahme von Unterlagen für einen Untersuchungsausschuß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchungsausschuß - Landesparlament - Beweiserhebung - Beschlagnahme von Unterlagen - Aushändigung der Unterlagen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1345
  • NStZ 1984, 175
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die von den Fachgerichten festgestellten Tatsachen oder die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts zu überprüfen (BVerfGE 18, 85 >92<; stRspr.).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat nicht die Auslegung der Hamburger Verfassung durch die Instanzgerichte nachzuprüfen (vgl. auch BVerfGE 42, 312 >325<).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83
    Die Verfassungsbeschwerde dient nur der Verteidigung eigener Rechte (vgl. BVerfGE 15, 298 >301<; 43, 142 >147<).
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83
    Ein nur faktisches, mittelbares Betroffensein genügt nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 >225<; 15, 283 ff. >286<).
  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83
    Die Verfassungsbeschwerde dient nur der Verteidigung eigener Rechte (vgl. BVerfGE 15, 298 >301<; 43, 142 >147<).
  • BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 371/60

    Unzulässige Anfechtung eines Scheidungsurteil durch den Ehestörer

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83
    Ein nur faktisches, mittelbares Betroffensein genügt nicht (vgl. BVerfGE 8, 222 >225<; 15, 283 ff. >286<).
  • StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/69

    Auslegung des Art. 105 Abs. 6 BremLV über die Befugnisse eines

    Auszug aus BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83
    Es ist zwar für Untersuchungsausschüsse generell, insbesondere auch für die des Bundestages und die der einzelnen Länder umstritten, ob das Recht dieser Ausschüsse, Beweise zu erheben, auch die Möglichkeit der Beschlagnahme umfaßt (bejahend: StGH Bremen, NJW 1970, 1309 >1310<; Lässig, DÖV 1976, S. 727 >728<; Nawiaski/Leussner/Schweiger/Zacher, Art. 25 Bayerische Verfassung, Rdnr. 9; Spreng/Birn/Feuchte, Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg, Art. 35 Anm. 5; Schunck/de Clerck, Grundgesetz , 10. Aufl., S. 259; Zinn/Stein, Art. 92 Hessische Verfassung, Erl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1986 - 15 B 2039/86

    Ausübung materieller Verwaltungstätigkeit durch einen parlamentarischen

    Allerdings kann sich aufgrund der Verweisungsnorm des Art. 44 Abs. 2 Satz 1 GG eine Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Maßnahmen im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsverfahrens insoweit ergeben, als die einschlägigen strafprozessualen Vorschriften den Strafverfolgungsbehörden die vorherige Zuziehung des Richters gebieten; das kommt insbesondere für die Maßnahmen der Beschlagnahme (§§ 94, 97, 98 StPO) und der Durchsuchung (§ 103 StPO) in Betracht (vgl. hierzu StGH Bremen, Entsch. vom 17.4.1974 - St 1/1969 -, NJW 1970, 1309-, Lässig, DÖV 1976, 727, 728 f.; ferner BVerfG, Beschluß vom 5.6. 1984 - 2 BvR 611/84 -, NJW 1984, 2276; Beschluß vom 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83 -, NJW 1984, 1345).

    Seine Prüfungspflicht erstreckt sich dabei sowohl auf die Frage, ob der Gegenstand der Untersuchung fehlerfrei bestimmt ist, als auch darauf, ob die beantragte Maßnahme im durch den Untersuchungsauftrag umrissenen öffentlichen Interesse geeignet und erforderlich ist, zu der erstrebten Aufklärung beizutragen (vgl. zu den Prüfungsmaßstäben bei Beschlagnahmeanträgen von Untersuchungsausschüssen BVerfG - Beschluß vom 5.6. 1984 - 2 BvR 611/84 aaO; Beschluß vom 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83 aaO).

  • OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84

    Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss;

    Denn dem Beschwerdeführer steht das Recht zu, im Wege der Rechtshilfe nach Artikel 44 Abs. 3 GG i.V.m. §§ 156 ff GVG beim zuständigen Gericht Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken (BVerfG-Vorprüfungsausschuß- NStZ 1984, 175; StGH Bremen, NJW 1970, 1309; LG Hamburg, NStZ 1982, 391; Lässig DÖV 1976, 727, 728; von Münch, a.a.O. Art. 44 Rdnr. 19), so daß er sich dir; in dem Beweismittelordnern enthaltenen Beweisunterlagen ebenfalls hätte beschaffen können.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht